F.7. Kernelbezogene Informationen

Red Hat Enterprise Linux beinhaltet eine Modifizierung in Bezug auf die Art und Weise, wie die Linux Kernel Timer-Unterbrechung gehandhabt wird. Normalerweise wird ein Timer so eingestellt, periodische Unterbrechungen zu einem festgelegten Satz (100 mal pro Sekunde für die meisten Architekturen) zu erzeugen. Diese periodischen Timer-Unterbrechungen werden vom Kernel dazu benutzt, verschiedenste interne sogenannte "Housekeeping"-Tasks, wie z.B. Prozessplanung und Accounting durchzuführen.

Während ein Timer-basierter Ansatz für eine Systemumgebung, in der nur eine Kopie des Kernels abläuft, einwandfrei funktioniert, so kann zusätzlicher Overhead entstehen, wenn mehrere Kopien des Kernels auf einem Einzelsystem (wie z.B. z/VM(R)-Gäste) ablaufen. In diesen Fällen können tausende Kopien des Kernels, wobei jede einzelne der Kopien mehrmals pro Sekunde Unterbrechungen erzeugt, in übermäßigem System-Overhead resultieren.

Deshalb inkludiert Red Hat Enterprise Linux nun auch die Fähigkeit periodische Timer-Unterbrechungen abzuschalten. Dies geschieht durch das /proc/-Dateisystem. Führen Sie dazu folgenden Befehl aus:

 echo "0" > /proc/sys/kernel/hz_timer

Um periodische Timer-Unterbrechungen zu aktivieren, führen Sie folgenden Befehl aus:

 echo "1" > /proc/sys/kernel/hz_timer

Standardmäßig sind periodische Timer-Unterbrechungen aktiviert.

Sie können dies auch zur Bootzeit einstellen. Fügen Sie dazu einfach folgende Zeile zu /etc/sysctl.conf hinzu, um periodische Timer-Unterbrechungen zu deaktivieren:

 kernel.hz_timer = 0

AnmerkungHinweis
 

Das Deaktivieren periodischer Timer-Unterbrechungen kann die Verletzung grundlegender Annahmen von System-Accounting-Tools zur Folge haben. Sollten Sie eine Funktionsstörung in Bezug auf System-Accounting feststellen, dann gehen Sie sicher, dass diese Funktionsstörung nicht mehr auftritt, sobald die periodischen Timer-Unterbrechungen wieder aktiviert sind und reichen eine Bug unter http://bugzilla.redhat.com/bugzilla/ (für nicht-funktionierende gebündelte Tools) ein oder informieren den Händler (für unzureichend oder nicht-funktionierende Tools Dritter).